Verzicht auf erstattung von aufwendungen ja oder nein Da es sich nicht um eine Sachspende handelt und kein Gegenstand zugewendet wird, ist das Formular für Geldzuwendungen zu benutzen. Hierbei ist anzukreuzen, dass es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt. 1 Unter einer Aufwandsspende versteht man den Verzicht auf einen zuvor rechtswirksam vereinbarten Ersatz von Aufwendungen wie Benzin-, Fahrt- oder Portokosten. 2 In der amtlich vorgeschriebenen Spendenquittung (→Spenden) muss es heißen: "Es handelt sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen". 3 Dabei hat sich zusätzlich in der Zuwendungsbestätigung anzugeben, dass es sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt. 4 Aus der Spendenquittung muss deutlich werden, dass es sich um einen Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt. Dafür wird auf der Bestätigung für Geldzuwendungen bei dem Satz “Es handelt sich um den Verzicht auf die Geltendmachung von Aufwendungen” das “Ja” angekreuzt. 5 Die amtlichen Muster der Zuwendungsbestätigungen enthalten folgende Zeile: „Es handelt sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen Ja? Nein?”. Dieser Satz ist laut BMF-Schreiben vom stets in die Zuwendungsbestätigung zu übernehmen und darf nicht weggelassen werden. 6 Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Zuwendungsempfänger grundsätzlich keine Zuwendungsbestätigungen für die Erstattung von Aufwendungen ausstellt. Wichtig für das Rechnungswesen ist die Tatsache, dass die Höhe der Aufwandsspende nachgewiesen werden muss. 7 Der Verzicht auf bestehende sonstige Ansprüche (Rückspende), wie z. B. Lohn- oder Honorarforderungen oder gesetzliche Ansprüche (die keine Aufwendungsersatzansprüche sind), ist unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen als Spende i. S. d. § 10b EStG abziehbar. 8 Ich habe eine Zuwendungsbestätigung mit Verzicht auf Erstattung der Auslagen in Höhe von ,- Euro mit den Inhalt, dass es sich -nicht- um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt sondern die Zuwendung nur zur Förderung von gemeinnütziger Zwecke verwendet wird. 9 Bei einer Aufwandsspende handelt es sich um den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz. Unter den Voraussetzungen des § 10b Abs. 3 S. 5 und 6 EStG ist ein Abzug als Spende möglich. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Zuerst muss eine Person einen Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen haben. aufwandsspende 10 Bei dem Verzicht auf die Aufwandserstattung handelt es sich um eine Geldspende, bei der entbehrlich ist, dass Geld hin- und herfließt. 11